Über die Einrichtung

Weg zur Aufnahme

Zielgruppe

In unserer Tagesgruppe werden zehn Kinder ab dem Schuleintritt (6/7 Jahre) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut. Damit ausreichend Zeit für pädagogische Interventionen und die Umsetzung der im Hilfeplan gesteckten Ziele bleibt, erfolgt die Aufnahme der Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Betreuung auch über das 14. Lebensjahr hinaus erfolgen. Zeitpunkt der Aufnahme, angestrebte Hilfedauer und Ziele werden gemeinsam mit allen Beteiligten im Hilfeplanverfahren erarbeitet und festgeschrieben.

Die Betreuung eines Kindes in der Tagesgruppe erscheint sinnvoll wenn:

  • die gesunde Entwicklung des Kindes im häuslichen Umfeld aufgrund verschiedenster Problemlagen nicht ausreichend gewährleistet werden kann,
  • die zeitweise räumliche Trennung des familiären Systems eine Chance zur Entlastung und Neuorientierung bietet,
  • ambulante Hilfen nicht ausreichen, bzw. der Verbleib in der Häuslichkeit nur durch eine teilstationäre Hilfe sichergestellt werden kann,
  • Kinder diverse Verhaltensauffälligkeiten zeigen,
  • Konflikte im familiären oder schulischen Bereich die Entwicklung gefährden,
  • die Eltern/PSB zur aktiven Mitarbeit bereit sind und Willen zur Veränderung zeigen.

Ausschlusskriterien

Fallanfragen werden seitens unseres Teams abgelehnt, wenn:

Allgemein:

  • die Hilfe nach Fallanfrage und der fachlichen Einschätzung der Tagesgruppe als nicht geeignet erscheint
  • die Hilfegewährung aufgrund zu unterschiedlicher Erziehungsvorstellungen nicht umsetzbar bzw. nicht gewinnbringend ist
  • eine Verständigung aufgrund nicht zu überwindender sprachlicher Barrieren nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Ausschlusskriterien auf Elternebene:

  • fehlende Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit
  • Eltern lehnen pädagogische Prinzipien und Methoden der Tagesgruppe ab
  • Eltern setzen sich nicht für das Wohl ihrer Kinder ein (Kindeswohlgefährdung wird nicht abgewendet)
  • unbehandelte psychische Erkrankungen und Süchte

Ausschlusskriterien auf Kinderebene:

  • Kind lehnt Betreuung in der Tagesgruppe ab
  • Kind ist geistig oder schwerwiegend körperlich behindert oder davon bedroht
  • extreme Verhaltensstörungen i.V.m. Gruppenunfähigkeit
  • ständige Aggressions- und Gewaltbereitschaft, Eigen- (suizidal) und Fremdgefährdung

Wie bekommt mein Kind einen Platz in der Tagesgruppe?

  • Schritt 1: Antrag beim Jugendamt

    Sie (sorgeberechitge Eltern/Elternteil/Vormund/anderweitig Personensorgeberechitge/r) gehen zum Jugendamt und erörtern dort Ihren Bedarf. Sie legen dar welche Schwierigkeiten Sie haben und wobei Sie Unterstützung benötigen. Dies wird aufgenommen, Sie werden beraten und haben im Anschluss die Möglichkeit einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" zu stellen.

  • Schritt 2: Beratung im Team des Jugendamtes

    Ihr zuständige/r Mitarbeiter/in des Jugendamtes stellt Ihren Fall anonym im Team des Jugendamtes vor. Gemeinsam wird entschieden, welche Hilfe und in welchem Umfang diese bewilligt werden kann oder ob eine andere Hilfeform als sinnvoll erachtet wird. Wird in diesem Schritt die Hilfe nach §34 SGB - teilstationäre Hilfen zur Erziehunng in einer Tagesgruppe als gewinnbringend angesehen, stellt das Jugendamt eine Fallanfrage an die Tagesgruppe.

  • Schritt 3: Fallanfrage an die Tagesgruppe

    Wir als Tagesgruppe erhalten vom Jugendamt eine offizielle Fallanfrage mit Fallskizze und Kostenzusicherung. Anhand dieser Daten und eventueller zusätzlicher Informationen seitens des Jugendamtes, entscheiden wir im Team der Tagesgruppe ob eine Aufnahme in unserer Einrichtung prinzipiell möglich ist. Sehen wir ebenso gute Mögllichkeiten einer gewinnbringenden gemeinsamen Arbeit, werden Sie und Ihr Kind in die Einrichtung eingeladen. Sie erhalten in einem ersten Kennenlerngespräch gezielte Informationen zum Tagesablauf, organiatorischen Dingen etc.. Eventuell müssen Sie eine Zeit lang auf einen Platz in der Einrichtung warten. Die Kapazität der zeitgleich zu betreuenden Kinder/Familien liegt bei 10. Dazu wird eine Warteliste geführt. Sobald absehbar wird, dass ein Platz frei wird, informieren wir Sie. Mit dem Tag er Aufnahme wird ein Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und als Einrichtung geschlossen.